Standard ist, die Bearbeitung der Finanzbuchhaltung als Einheit zu betrachten und nicht in Einzelschritte oder Einzeltätigkeiten aufzusplitten. Kontieren von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, analoge oder digitale Erfassung, USt-Voranmeldung, ZM und sonstige Teilschritte werden als eine einheitliche Tätigkeit geplant. Dies gilt insbesondere bei der Buchhaltung für Kleinst- und Kleinbetriebe.
Programmtechnisch ist hinterlegt, dass „Start“ und „Frist“ nicht länger als 30 Tage auseinander liegen! (Achtung: das gilt nicht für die Auftragsart Jahresabschluss)
Das Datum der „Frist“ bestimmt, mit welchem Monat die Serie „Finanzbuchhaltung“ für den jeweiligen Mandanten beginnt!
Eingabe erfolgt mit „Start“ 15.09. und „Frist“ 10.10.
die geplante Serie beginnt mit dem Fibu-Monat August, wenn bei den Mandantenstammdaten „Dauerfristverlängerung“ gespeichert ist.
Eingabe mit „Start“ 02.09 und „Frist“ 10.09.
Die geplante Serie beginnt mit dem Fibu-Monat Juli, wenn bei den Mandantenstammdaten „Dauerfristverlängerung“ hinterlegt ist.
In beiden Fällen beginnt die Serie einen Monat später, wenn keine Dauerfristverlängerung gespeichert ist! In folgenden Fällen kann es ratsam sein, eine Aufteilung vorzunehmen:
Mehrere Mitarbeiter teilen sich die Bearbeitung der Tätigkeit „Fibu“ für einen Mandanten.
Hier ist es notwendig, die identische Aufgabe mit identischer Zeitvorgabe (oder unterschiedlicher Zeitvorgabe) für mehrere Mitarbeiter zu buchen.
Damit ist gewährleistet, dass unter dem Hauptmenübutton „Aufgaben“ bei jedem Mitarbeiter die ihn betreffenden Aufgaben (-Serien) erscheinen.
Ein oder mehrere Mitarbeiter bearbeiten ein Mandat in abweichenden Zeitfenstern in unterschiedlichen Detailaufgaben Hier ist es notwendig, die Tätigkeit Fibu mehrfach anzulegen und über das Feld „Aufgabentitel“ eine oder ggf. mehrere detailliertere Unterscheidungstitel zu vergeben (Kontieren, Prüfen, Erfassen, USt-VA, ZM , etc.)