
In den Mitarbeiter-Stammdaten wird die Anzahl der für den Mitarbeiter zu berücksichtigenden Jahresurlaubstage erfasst. Wenn der Mitarbeiter erst im Verlaufe des Jahres ins Unternehmen eintritt oder ausscheidet, wird der der Urlaub vom System automatisch reduziert.
Mitarbeiter beantragen (sinnvoller Weise in Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen) die Genehmigung ihrer Urlaubsanträge innerhalb des Systems Tax Time Solutions. Der Chef genehmigt den Urlaubsantrag oder lehnt ihn mit einer nachvollziehbaren Begründung ab. Im Kalender erscheint der beantragte, aber noch nicht genehmigte Urlaub in schraffierter Form. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung erfolgt die Darstellung des Urlaubsanspruchs sowohl in der Planungsübersicht als auch im Kalender. Der zum Jahresende noch bestehende Resturlaubsanspruch wird vom System automatisch im Rahmen der Jahresübernahme auf das Folgejahr übertragen. Die Einsicht des Urlaubs obliegt nur dem Kanzlei-Chef und nicht den Planungsverantwortlichen. Damit haben andere Mitarbeiter anderer Rollen keinen Einblick in die Urlaubssituation ihrer Kollegen.
Gemeinsam mit dem Jahresurlaubsanspruch des laufenden Jahres ergibt sich daraus der Gesamturlaubsanspruch.
Jahr 2017
Jahr 2018
Bei der Auswahl des idealen Mitarbeiters für eine geplante Aufgabe weist das System auf „gebuchte Urlaubstage“ (auch bereits beantragte Urlaubstage) hin, sodass Terminkollisionen vermieden werden.
Das TTS-Urlaubsmodul funktioniert grundsätzlich immer dann, wenn Vollarbeitszeit (z. B. 40 Stundenwoche) oder Teilzeit (z. B. Halbtagstätigkeit) vereinbart sind. Es existieren in der Praxis unzählige individuelle Arbeitszeitmodelle, z. B.
Hier sind individuelle manuelle Berechnungen von Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung notwendig! Eine eventuell erforderliche Korrektur der vom System ermittelten Werte ist unproblematisch möglich!