Legen Sie zusätzlich zu der Tätigkeit „Fibu“, die automatisch den Aufgabentitel „Fibu“ erhält eine weitere Tätigkeit unter „Fibu“ an und vergeben Sie dafür den Aufgabentitel „USt-Voranmeldung“. Start- und Fristdaten der beiden Aufgaben (Aufgaben-Serien) können hier identisch sein, sodass die Angabe des jeweiligen Monats, FÜR den die Aufgabe zu erledigen ist richtig erscheint (abhängig davon, ob Dauerfristverlängerung zu beachten ist oder nicht).
Jetzt haben Sie das gewünschte Ergebnis:
Mit Erledigung der USt-VA ist die Frist des Finanzamts gewahrt und es erscheint insoweit keine „überfällige Aufgabe“. Die nicht erledigte „Fibu“ kann auf einen freien Zeitraum in die Zukunft verschoben werden, bleibt aber als noch offene Arbeit erkennbar.