In Tax Time Solutions wird zwischen der Wochenarbeitszeit und der produktiven Arbeitszeit eines Mitarbeiters unterschieden. Der Unterscheidung zwischen diesen Arbeitszeiten findet an mehreren Stellen statt. Hierzu zählt unter anderem, dass die Wochenarbeitszeit die vertraglich vereinbarte/geschuldete Arbeitszeit des Mitarbeiters pro Woche ist die wiederum die Basis für die Ermittlung des Urlaubs des Mitarbeiters darstellt.
Die produktive Arbeitszeit ist die Arbeitszeit, die tatsächlich abrechenbar ist und am Ende des Tages Ihrem Mandanten in Rechnung gestellt werden kann. Bei einer 40-Stunden-Woche kann erfahrungsgemäß eine abrechenbare Arbeitszeit von 30-37 Stunden pro Woche angesetzt werden.
Bis zu zehn Stunden pro Woche – wo geht diese Zeit hin?
Wer objektiv und ehrlich seinen eigenen, oder den Arbeitstag seines Mitarbeiters bewertet, stellt fest, dass es im Arbeitsalltag während der Arbeitszeit zu Unterbrechungen kommt, die nicht zuzuordnen sind.
Hierzu zählen beispielsweise:
Damit es bei den zu verplanenden Gesamtstunden keine Differenzen gibt, ist das Feld der produktiven Arbeitszeit ein Pflichtfeld. Beim Anlegen oder Ändern eines Mitarbeiters können Sie die Wochenarbeitszeit sowie die produktive Arbeitszeit festlegen und bekommen immer die verfügbaren Gesamtstunden angezeigt.
In den Mitarbeiterstammdaten können Sie jederzeit die neuen Werte eintragen. Die gelten ab dem letzten Änderungszeitpunkt Tag genau. Dadurch kann die Arbeitszeit auch über das Jahr hinweg variieren.
Wenn sich bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin eine Änderung der Arbeitszeit ankündigt, können Sie diese bereits in Tax Time Solutions hinterlegen. Dafür tragen Sie die neuen Arbeitszeiten in die Stammdaten ein und passen die bestehenden Werte bis zum Zeitpunkt der Änderung im entsprechenden Eintrag in der Historie wieder an.
Dies hat den Vorteil, dass sich in der Aufgabenplanung nur die exakt zur Verfügung stehenden Planstunden wiederspiegeln und keine Stunden verplant werden, die ab einem gewissen Zeitpunkt gar nicht mehr zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich sind Arbeitszeitenänderungen in der Vergangenheit möglich – wir weisen Sie aber gerne darauf hin, dass diese Änderungen nur in wichtigen Einzelfällen vorgenommen werden sollten. Warum? Jede nachträgliche Änderung einer Arbeitszeit wirkt sich an verschiedenen Stellen in Tax Time Solutions aus und sorgt so für eine Verfälschung der Ergebnisse. Zu den betroffenen Stellen zählen u.a. die erledigten Aufgaben des Mitarbeiters sowie der Urlaubsanspruch.
Sie haben weitere Fragen? Vielleicht finden Sie ja schon die passende Antwort in unserem umfangreichen FAQ-Online-Center.
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